Normkonforme Arbeitsbühnen

Gehen Sie auf Nummer sicher!

Arbeitsunfälle, bei denen Handwerker aufgrund von veralteten, unzureichend gesicherten Gerüsten Verletzungen erleiden, passieren leider viel zu häufig. Damit Sie und Ihre Mitarbeiter auch in höheren Gefilden jederzeit auf höchstem Sicherheitsniveau arbeiten können, gilt es, einige Punkte zu beachten.

Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick geben, was Sie als Unternehmer im Hinblick auf die Anwendung fahrbarer Arbeitsbühnen unbedingt beherzigen sollten. Hier beziehen wir uns unter anderem auf die Vorschriften der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), die verbindliche, autonome Rechtsnormen darstellen.

vertrauen ist gut, kontrolle ist besser

Sie als Endanwender sind nicht dazu verpflichtet, die in Ihrem Bestand befindlichen Arbeitsbühnen zu ersetzen, sollten diese nicht der aktuellen Norm DIN EN 1004-1:2021 entsprechen. Jedoch sehen europäische Arbeitsschutzgesetze wie zum Beispiel die Betriebssicherheitsverordnung vor, Arbeitsmittel für die in einem Betrieb jeweils durchzuführenden Tätigkeiten regelmäßig hinsichtlich eventuell zu erwartender Gefährdungen und geltender Sicherheitsstandards einer Bewertung zu unterziehen. Egal, ob Sie noch mit Arbeitsbühnen der alten Norm oder mit Konstruktionen entsprechend der aktualisierten Vorschriften arbeiten: Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit der verwendeten Gerüste. Nur wenn sichergestellt ist, dass keine Fehler oder Mängel hieran vorliegen, können Sie Ihre Mitarbeiter und sich selbst vor schweren Verletzungen schützen, die schließlich mit längerem Arbeitsausfall oder sogar mit schlimmeren Konsequenzen einhergehen können.

lieber up to date bleiben

Damit Sie rechtlich und vor allem im Hinblick auf Sicherheit immer up to date sind, wird von Herstellern empfohlen, bei der Neuanschaffung fahrbarer Arbeitsbühnen jene Typen auszuwählen, die mit dem Hinweis auf Konformität zur aktualisierten Norm DIN EN 1004-1:2021 versehen sind. Sollte bei der Sicherheitsüberprüfung der bereits in Ihrem Bestand befindlichen Arbeitsbühnen ein unzureichendes Ergebnis herauskommen, so wird zumindest ein Nachrüsten mit entsprechenden Nachrüst-Sets angeregt, die der aktuellen Norm entsprechen.

vor der arbeit

Generell gibt es einiges zu beachten, wenn es um die Nutzung fahrbarer Arbeitsbühnen geht, sowohl vor der Arbeit als auch währenddessen. Diese dürfen zum Beispiel nur von jenen Beschäftigten auf-, ab- oder umgebaut werden, die tätigkeitsbezogen gemäß der betreffenden Aufbau- und Verwendungsanleitung unterwiesen wurden. Vor der erstmaligen Verwendung muss dem Mitarbeiter, der sowohl fachlich als auch körperlich für diese Aufgabe geeignet sein muss, eine entsprechende Betriebsanweisung zur Verfügung gestellt werden. Die Errichtung Ihrer fahrbaren Arbeitsbühne darf ausschließlich nach der Aufbau- und Verwendungsanleitung der Herstellerfirma erfolgen, wobei nur unbeschädigte Originalteile Verwendung finden dürfen.

während der arbeit

Beachten Sie immer die zulässige Belastungsgrenze und arbeiten Sie niemals gleichzeitig auf zwei oder mehreren Arbeitsebenen. Verfahren Sie eine fahrbare Arbeitsbühne grundsätzlich maximal in Schrittgeschwindigkeit und ausschließlich auf ebenem, tragfähigem sowie hindernisfreiem Untergrund. Lose Teile müssen vor dem Verfahren entweder entfernt oder zum Schutz vor dem Herabfallen gesichert werden. Achten Sie auch darauf, dass sich während des Verfahrens keine Personen auf der Arbeitsbühne befinden. Das Übersteigen von Fahrgerüsten ist verboten, und auf Belagflächen sollte niemals gesprungen werden. Darüber hinaus darf die Höhe der Belagfläche nicht mithilfe von Leitern, Kästen oder anderen Vorrichtungen vergrößert werden. Diese und noch mehr gesetzliche Bestimmungen finden Sie in den Vorschriften der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), die auf diesem Wege ihren Präventionsauftrag erfüllt. Wir hoffen, dass Sie und Ihre Mitarbeiter niemals leichtsinnig und immer gemäß dieser Vorschriften handeln, um Unfällen auf der Baustelle
bestmöglich entgegenzuwirken.

Passen Sie auf sich auf!

 

 

 

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