Umgang mit Asbest

Regeln und Empfehlungen für den Umgang mit Asbest

Die TRGS 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ wurde zum 18.10.2019 aktualisiert und enthält nun Regelungen, die den Umgang mit asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern (PSF) in der Renovierung berücksichtigen. Eine veröffentlichte Leitlinie für die Asbesterkundung von älteren Gebäuden nimmt zudem künftig auch private Auftraggeber, Mieter und Heimwerker in die Pflicht.

zwei wesentliche änderungen
Die neue Anlage 9 dient Malerbetrieben als konkrete Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen sowie Fliesenklebern und ordnet die Tätigkeiten in ein Ampelsystem mit drei Risikoeinstufungen ein. Derzeit sind in der Expositions-Risikomatrix fast ausschließlich emissionsarme Verfahren gelistet, die laufende Ergänzung der Matrix ist jedoch geplant.

Mit der Anlage 10 wurde desweiteren eine Qualifikation eingeführt, die bei der Verwendung emissionsarmer Verfahren für den Aufsichtsführenden ausreichend ist. Dieser muss neben Grundkenntnissen, die über die Berufsausbildung, die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme oder Schulung erworben werden können, auch über das praktische Qualifikationsmodul 1E verfügen. Die Seminare sind von „Körperschaften des öffentlichen Rechts“ durchzuführen, eine behördliche Anerkennung und Prüfung ist hingegen nicht erforderlich.

qualifiziertes personal notwendig
Malerbetriebe benötigen nach wie vor eine verantwortliche Person, die die Gefährdungsbeurteilung erstellt und über die
Sachkunde nach Anlage 3 oder 4 verfügt. Für Renovierungsarbeiten bietet sich die Sachkunde nach Anlage 4 C an. Werden
emissionsarme Verfahren angewendet, kann durch die aktualisierte TRGS 519 auch eine Person mit der Qualifikation Q1E die Arbeiten auf der Baustelle beaufsichtigen.

hilfestellung für auftraggeber
Die „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“ richtet sich an private
Auftraggeber und nimmt sie in die Pflicht, sich bei der Renovierung von Gebäuden vor 1993 Gedanken zum Thema Asbest
zu machen. Auch für Handwerker sind die Empfehlungen der Leitlinie hilfreich, da unter anderem anschauliche Diagramme
zum Renovierungsablauf enthalten sind. Die Leitlinie sowie die TRGS 519 sind auf www.maler-lackierer-nr.de zu finden.

Risikobereiche in der TRGS 519

KEINE TÄTIGKEIT MIT ASBEST

Das Asbestmaterial wie Spachtel, Tapeten und Kleber wird nicht berührt und stellt somit keinen Umgang mit Asbest dar.

NIEDRIGES RISIKO

Die Faserexposition beträgt unter 10.000 Fasern pro Kubikmeter.

MITTLERES RISIKO

Die Faserexposition beträgt zwischen 10.000 und 100.000 Fasern pro Kubikmeter.

HOHES RISIKO

Die Faserexposition beträgt über 100.000 Fasern pro Kubikmeter.

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